Der CDU-Kreisvorstand Mannheim hatte im März 2021 den CDU-Landesverband Baden-Württemberg gebeten, eine unabhängige Prüfung der Finanzen des Kreisverbandes durchzuführen.
Die Prüfung umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 10. März 2021 und beinhaltete alle relevanten, in der Diskussion stehenden Vorgänge im Kreisverband. Sie beinhaltete die Untersuchung der Prüffelder Miet-, Arbeits- und Darlehensverträge des CDU KV-Mannheim. Zudem wurden alle Buchungssachverhalte im CDU-KV Mannheim in Bezug auf die natürliche Person Nikolas Löbel, das Abgeordnetenbüro Nikolas Löbel und den CDU-Kreisverband sowie der Löbel Projektmanagement GmbH untersucht.
Die Prüfung gibt zu den oben genannten Prüfungsfeldern Feststellungen und Handlungsempfehlungen, die zur Verbesserung der Prozesse sowie der Aufbau- und Ablauforganisation im CDU-KV Mannheim beitragen. Zudem wurden Risiken in den Prozessabläufen sowie der Aufbau- und Ablauforganisation aufgezeigt.
Anhand von Interviews, Gesprächen mit Mitgliedern und Einsichtnahmen in Dokumente, Buchungsbelege sowie Verträge kamen die Prüfer zu einer Bewertung der Wirkungsweise der Prozesse sowie der Aufbau- und Ablauforganisation. Informationen wurden den Prüfern zügig und in der gewünschten Weise zur Verfügung gestellt. Alle befragten Personen haben stets offen und bereitwillig Auskunft gegeben.
Die Realisierung der im Bericht enthaltenen Vorschläge, die rechtliche Würdigung sowie die daraus zu ziehenden Konsequenzen obliegen der Eigenverantwortung des CDU-Kreisvorstandes Mannheim.
Der Abschlussbericht wurde dem Kreisvorstand der CDU Mannheim am 5. Oktober 2021 vorgestellt und durch diesen diskutiert. Da die in diesem Abschlussbericht gemachten Feststellungen, Handlungsempfehlungen und Hinweise sowie die im Abschlussbericht genannten personenbezogenen Daten besonders schützenswert sind, haben alle Mitglieder des Kreisvorstandes vorab ausdrücklich die Verschwiegenheit anerkannt.
Nach ausführlicher Diskussion und Bewertung hat der Kreisvorstand einmütig folgende zusammenfassende Bewertung festgestellt:
Aus dem Abschlussbericht ergeben sich nach Überzeugung des Kreisvorstandes weder strafbare Handlungen noch Verstöße gegen das Parteiengesetz. Der Bericht zeigt dennoch einige organisatorische Handlungsempfehlungen auf, mit der sich der am 22.10.2021 neu zu wählende Kreisvorstand zu beschäftigen haben wird, sie bewerten und umsetzen muss. Eine Reihe von Feststellungen sind zudem bereits im Sinne der Abschlussberichtes verändert worden.
Kreisvorstand und Landesverband ist bewusst, dass die Mitglieder und auch die Öffentlichkeit ein Interesse an den Einzelheiten aus dem Gutachten haben. Wegen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes der handelnden Personen können wir aber leider nicht mehr sagen, als wir Ihnen heute mitgeteilt haben.
Es ist aber verständlich, dass insbesondere unsere Mitglieder mehr erfahren möchten. Daher hat der Kreisvorstand den Landesverband gebeten, den Mitgliedern eine Einsichtsmöglichkeit in den Abschlussbericht für unsere Mitglieder zu gewähren. Über die Modalitäten werden wir die Mitglieder zeitnah informieren.